SPD Breisgau Hochschwarzwald setzt sich erneut gegen Kükenschreddern ein.

Veröffentlicht am 24.05.2016 in Kreisverband

Der Kreisvorstand der SPD Breisgau Hochschwarzwald bringt sich erneut gegen das Kükenschreddern ein. Wie bereits im letzten Jahr hat die SPD Breisgau-Hochschwarzwald einen Antrag verabschiedet, indem sie ein Verbot des Kükenschredderns fordert.

 

Das aktuelle Gerichtsurteil, wonach das Töten männlicher Küken erlaubt bleibt, da es keine Alternative gäbe, finden wir in höchstem Maße zynisch. Weit entfernt von jeglicher "Glückliche-Hühner-Romantik" ist dem Kreisverband dabei sehr wohl bewußt, dass die Küken der Fleischlinien ebenfalls kein langes und glückliches Leben vor sich haben, sondern lediglich innerhalb von 30 Tagen bis zum Schlachtgewicht hochgemästet werden.

Solange wir Fleisch essen (wollen), müssen wir das Schlachten eines Tieres als vernünftigen Grund, um es zu töten, anerkennen. Das sinnlose Töten, weil sich die Aufzucht nicht "lohnt" jedoch nicht. Im Tierschutzgesetz ist nicht vorgeschrieben, dass Fleisch so billig wie möglich produziert werden muss.

Die SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg wird daher in dem Antrag des SPD Kreisvorstandes Breisgau Hochschwarzwald zum nächsten Landesparteitag aufgefordert, sich im Landtag für ein sofortiges Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken einzusetzen und die Züchtung von Zweinutzungsrassen zu fördern, die sowohl für die Eiererzeugung als auch für die Mast geeignet sind.

In Deutschland werden jährlich etwa 50 Millionen männliche Eintagsküken kurz nach dem Schlüpfen getötet (lebendig geschreddert, ohne Betäubung, laut Definition EU-Verordnung 1099/2009 handelt es sich um Tiere bis zu einem Alter von 72 Stunden, die Tötungsart nennt sich "Zerkleinerung"), da sie in der Legehennen-Industrie keine Verwertung finden können. Die Legerassen sind so einseitig auf Eileistung gezüchtet, dass sich das Ausmästen der männlichen Tiere finanziell nicht lohnen würde. Nach NRW hat jetzt auch Hessen diese grausame Praxis untersagt und aus Tierschutzgründen ein Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken ausgesprochen. Laut Tierschutzgesetz muss für die Tötung eines Tieres ein vernünftiger Grund vorliegen. Bei einer Massentötung aus rein finanziellen Gesichtspunkten kann ein solcher Grund nicht gesehen werden.

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