Menschenwürdige Unterkünfte

Veröffentlicht am 06.04.2019 in Kreisverband

Hilfe für Obdachlose: SPD-Kreisverband stellt Antrag an die Landtagsfraktion

Die SPD-Landtagsfraktion möge sich für eine Verbesserung der Unterbringung und Betreuung Obdachloser einsetzen, heißt es in einem Antrag des SPD-Kreisverbandes Breisgau-Hochschwarzwald, der bei der Delegiertenversammlung Ende März in Merzhausen einmütig verabschiedet wurde.

Der Kreisverband hält es für geboten, dass bei der Unterbringung gewisse Mindeststandards hinsichtlich Raumgröße und Ausstattung eingehalten werden. Ferner geht es der Kreis-SPD darum, Obdachlose bei der Rückkehr in geregelte Lebensverhältnisse zu unterstützen. Dabei unerlässlich sei eine psychosoziale Betreuung, für deren Finanzierung sich die sozialdemokratische Landtagsfraktion einsetzen möge, heißt es in dem Antrag. Die Kommunen könnten das dafür benötigte Geld nicht bereitstellen, wird dargelegt. Und weiter wörtlich: „Hier muss das Land seine Pflicht erfüllen.“

Ohne eine solche Betreuung sei eine von den Obdachlosen gewünschte Rückkehr in ein „normales Leben“ aber nicht zu schaffen, wird zu bedenken gegeben.  Die derzeitigen Hilfen der Sozialverbände beschränkten sich oft auf den Umgang mit Behördenformularen. Für mehr sei weder Zeit noch Geld vorhanden.

Bemängelt wird, dass in der Frage der Unterbringung von Obdachlosen im Land derzeit keine Mindeststandards zu beachten seien. Das sei aber nicht hinzunehmen, weil es letztlich um die Wahrung der Menschenwürde gehe, wird erläutert. Und zu dieser sei unser Staat laut Grundgesetz verpflichtet. Deshalb müssten solche Mindeststandards verpflichtend vorgeschrieben werden. Durch Obdachlosigkeit würden nämlich auch wichtige Individualrechte wie Recht auf Leben, auf Gesundheit und auf körperliche Unversehrtheit gefährdet, heißt es in der Begründung.
Sachlich zuständig für Obdachlose, die eine Notunterkunft  suchen, sind vor Ort in der Regel alle Gemeinden und Städte. Sie nehmen die Aufgabe der „Obdachlosenpolizei“ als Pflichtaufgabe wahr. Dies auf der Grundlage der jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer. Nun sei aber die Unterbringung in Notunterkünften in den Kommunen sehr unterschiedlich geregelt, heißt es in der Antragsbegründung weiter: Während einige Gemeinden tatsächlich versuchten, eine die Menschenwürde wahrende Unterkunft zur Verfügung zu stellen, bevorzugten  andere Gemeinden eine Art Abschreckungsstrategie.

Bernd Michaelis

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